Mehrere Bundesländer setzen Berichten zufolge fehleranfällige Laserpistolen ein. Demnach darf die Polizei in Nordrhein-Westfalen das Modell nicht mehr nutzen. Was sagen Bayerns Polizei und Innenministerium dazu? Und welche Rechte haben Betroffene?
Vor jeder Inbetriebnahme der Laserhandmessgeräte sei an einem ruhenden Objekt ein Vortest durchzuführen, der sogenannte Nulltest. Üblicherweise erfolge er an einem Verkehrszeichen. “Der beschriebene Fehler entstand beim Ausrichten auf ein ruhendes Kfz und nach unserer Einschätzung und in Abklärung mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch ein bewusstes Reproduzieren in Form eines ‘Abgleitens’ des Fokus von einer glatten Oberfläche des Kfz wie beispielsweise Kennzeichen/Frontspoiler auf Motorhaube.”