Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig - doch in den ersten drei Monaten werden sie nicht geahndet. Die Bundesregierung brachte selbst keine Reform zustande. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen wollen das nun ändern.
Was ich schon gehört habe als Grenze ist ob das Kind selbständig lebensfähig wäre. Ein Frühchen das man beatmen und ernähren könnte das dann überleben kann wäre auch so eine mögliche Grenze.
Davor kann man es als Zellklumpen und nicht lebensfähiger Embryo sehen. (Oder als sich entwickelnder Mensch.)
Was ich schon gehört habe als Grenze ist ob das Kind selbständig lebensfähig wäre. Ein Frühchen das man beatmen und ernähren könnte das dann überleben kann wäre auch so eine mögliche Grenze.
Davor kann man es als Zellklumpen und nicht lebensfähiger Embryo sehen. (Oder als sich entwickelnder Mensch.)
Es gibt ein Frühchen das in der 23. Woche zur Welt kam