Steht doch sogar im Artikel. Da gibt es dann die Möglichkeit das zu stunden. Heißt du kannst das dann eben über 7 Jahre oder so abbezhalen aus den Gewinnen die das Unternehmen hoffentlich erwirtschaftet. Um den Firmenwert zu ermitteln gibt es zwar verschiedene Verfahren, eine davon ist man nehme den EBIT * Faktor = Wert. Bei normalen Unternehmen liegt dieser Faktor irgendwo zwischen 4 und 8. Der kann natürlich auch deutlich größer sein, wenn davon abzusehen ist das die Firma in nächster Zeit drastisch wächst. Eine Möglichkeit wäre zB. 75% des ausgeschütteten Gewinns einzubehalten, bis die Erbschaftssteuer bezahlt ist.
Heutzutage werden zum Teil stattdessen einfach die Erbschaftssteuer erlassen, da ja ein Verkauf von Anteilen nicht zuzumuten wäre.
Steht doch sogar im Artikel. Da gibt es dann die Möglichkeit das zu stunden. Heißt du kannst das dann eben über 7 Jahre oder so abbezhalen aus den Gewinnen die das Unternehmen hoffentlich erwirtschaftet. Um den Firmenwert zu ermitteln gibt es zwar verschiedene Verfahren, eine davon ist man nehme den EBIT * Faktor = Wert. Bei normalen Unternehmen liegt dieser Faktor irgendwo zwischen 4 und 8. Der kann natürlich auch deutlich größer sein, wenn davon abzusehen ist das die Firma in nächster Zeit drastisch wächst. Eine Möglichkeit wäre zB. 75% des ausgeschütteten Gewinns einzubehalten, bis die Erbschaftssteuer bezahlt ist.
Heutzutage werden zum Teil stattdessen einfach die Erbschaftssteuer erlassen, da ja ein Verkauf von Anteilen nicht zuzumuten wäre.
Bei 25% geht das, aber bei 80% kriegt man das nicht schnell genug abbezahlt bevor es schon wieder an die nächste Generation vererbt wird.
Die Lösung wäre dann, nicht so große konzentrierte Vermögen zuzulassen.
Selbst momentan ist die höchste Erbschaftssteuer maximal 50%. Wenn es an die nächste Generation geht maximal 30%.