A Direct is announced for April 2nd to cover the games.

  • IceFoxX@lemm.ee
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    13 hours ago

    Where is refund of digital goods, which must be activated or linked outside of Steam possible? With valve it is purely a gesture of goodwill. If you buy a game in a store and remove the foil, you won’t get it exchanged either. In Germany, every court would laugh at you and ask you to pay for wasting their time. Maybe you should look for the mistakes yourself? After all, you are the stupid uninformed person who blindly throws your money away. Blaming the embarrassment on the store providers is a real indictment. I’m sorry, you have completely different problems if you can’t get your act together.

    • RidderSport@feddit.org
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      12 hours ago

      Ad hominem much? The point is an issue with the declaration of will to pursue a contract. You can challenge that after the fact.

      • IceFoxX@lemm.ee
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        11 hours ago

        We are talking about digital goods that are generally excluded from exchange. Even my little niece knows that. So lazy, stupid customer: find out on YouTube? Better not. Find out on gaming/review websites? Better not. Just google it or read at least 1 sentence about it before buying? No, better not. Buying blindly and then lining up like a toddler because you weren’t able to think about it thoroughly beforehand instead of buying blindly.

        Use your brain first. Think about the money first. Be smarter beforehand. Get active before… Publishers always tell better stories… Which retailer doesn’t do that…_

        • RidderSport@feddit.org
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          9 hours ago

          Still, dude touch grass. What the hell riled you up that much that you keep insulting me entirely unprovoked? Also my man, are you studying or have you studied German law, that you make yourself appear to know the German civil code?

          • IceFoxX@lemm.ee
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            8 hours ago

            Wie gesagt geh in ein Geschäft Kauf ein Spiel öffne die Folie und Versuch dann umzutauschen. Da die Produkte mit Key kommen, sich mit dem Acc verknüpfen etc. war es damals schon so das man vorher überlegen muss da keine Rückerstattung. So als es dann zu digitalen Medien ging wurde auch immer weiter DRM ausgebaut. Man wird in Deutschland nicht ohne Grund als raubmordkopierer direkt auf gleiche Stufe wie Mörder oder Räuber gestellt. ( Iso oder Backup von Daten ist zB schnell gemacht. Wie soll man sicherstellen das nicht heimlich eine Kopie angefertigt wurde und mit einen Crack lauffähig gemacht wird… ) Warum ich direkt so negativ reagiere? ( negative Erfahrungen prägt sich der Mensch am schnellsten ein. ) Tja weil das auf bestimmt über +50% der Leute bei steam zutrifft. Die blind kaufen… Bei denen der kick durch den klick kommt… Bei Leuten die bei einen Zahlungsanbieter testen ob man die Dienstleistung nutzen kann und sich dann wundert … Viele viele Probleme wären fast nicht erst wenn Leute sich nur mal 5min Zeit nehmen statt nur zu konsumieren.

            • RidderSport@feddit.org
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              1 hour ago

              Ok dann mal in kurz: der wenn man etwas kauft, dann müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme vorliegen, die die wesentlichen Vertragsbestandteile (Kaufsache, Preis und Vertragspartner) enthalten, die sog. essentialia negotii. Das Angebot ist hier nicht der Kaufbutton, dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, sog. invitatio ad offerendum, sondern das Klicken selbst. Der Platform Betreiber nimmt konkludent durch Bereitstellung oder Auftragsbestätigung an.

              Vorliegend handelt es sich zwar um einen Kaufvertrag i.S.d § 433 I BGB, aber wegen dem Vorrang des leges specialis, geht § 475a der Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte vor. Der setzt zum einen voraus, dass eine Partei Verbraucher und die andere Unternehmer ist. Außerdem, dass es sich um ein digitales Produkt handelt. Beides sollte offenkundig sein.

              Allerdings könnte die Willenserklärung des Angebots, des Klickens, Mangelbehaftet sein. Sie könnte gemäß § 119 I Alt.2 BGB anfechtbar sein, wenn der Verbraucher keine Willenserklärung abgeben wollte. Dies ist hier der Fall. Wenn die Anfechtung erklärt wird und begründet ist, dann gilt das gesamte Rechtsgeschäft als von Anfang an als nichtig anzusehen, vgl. § 142 I BGB.

              Formerfordernisse sind normalerweise Schriftform oder elektronische Form (Email), die muss aber mit einer elektronischen Signatur versehen sein.

              Mein Punkt ist hier, Valve bietet über die Seite ein Formular für die Erklärung der Anfechtung (meist eher Widerruf) an, was vom Gesetz ausdrücklich erlaubt wird. Nintendo weigert sich regelmäßig auch bei korrekter Form die Annahme der Wirkung der Anfechtung. Hier wäre nur Abhilfe über Klageerhebung zu erreichen.

              Selbstverständlich ist das dämlich einfach mal auf kaufen zu drücken. Ich kann aber durchaus verstehen, dass man annimmt einem würden noch Bezahloptionen angeboten werden. Zumal die Gerichtshöfe ja schon häufiger klarstellten, dass unmissverständlich sein muss, dass man mit dem Klicken einen Kaufvertrag abschließt. Außerdem halte ich es für echt fragwürdig, dass man kaufen kann ohne seine Identität in irgendeinerweise zu verifizieren. So könnten Minderjährige bspw. ohne Hürde kaufen - spätestens das würde von vorneherein keinen wirksamen Kaufvertrag darstellen, sofern nicht das Taschengeld bemüht wurde. (Wobei hier durch die Tatsache der bargeldlosen Zahlung noch ganz andere Probleme im Rahmen der Anweisung der Bank zur Gutschrift an Nintendo auftreten würden).

              So und nun kannst du ja auch einfach mal ordentlich schreiben, anstatt dich wie ein Arschloch zu benehmen

              • IceFoxX@lemm.ee
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                16 minutes ago

                Das Spiel wird darauf mit deinem Acc verknüpft und aktiviert damit du dieses nach dem kaufen direkt installieren kannst. Was schon in den AGB’s bei Account Erstellung geregelt sein müsste. Um halt so ein Schwachsinn direkt zu unterbinden. Bei Valve ist es zudem reinste Kulanz. Noch ein Grund warum mich deshalb so ein Verhalten ärgert… da die Leute sich da einbilden wer weiß was an rechten zu haben und solche Themen findet man auch da regelmäßig im Forum. Wie gesagt schon damals als man noch physische Kopien im Geschäft kaufte war Umtausch ausgeschlossen sobald die Folie entfernt wurde da nicht sichergestellt werden kam ob key benutzt oder sonst was. . Der Unterschied beim digitalen findet die Verknüpfung definitiv statt direkt beim Kauf.

                Wenn man aber nicht mal mitbekommt wann man zahlungspflichtig kauft läuft etwas gewaltig schief… da entweder PayPal schon verknüpft und benutzt wurde ( das es ohne Weiterleitung funktioniert) somit die Aussage mit dem nicht wissen totaler Quark ist oder aber man erst eine Weiterleitung zu PayPal hat zum bestätigen und da wird dann sich darauf hinweisen.

                Ja sind schöne Paragraphen aber viel Spaß beim versuchen. Da wird dann zwar eher die Zurechnungsfähigkeit infrage gestellt aber viel Glück beim anfechten.

                Davon abgesehen haben die schon extra die Briefkastenfirmen am genau den Orten… zB Valve in Hamburg… Na viel Spaß dann beim Gericht die bekannt sind für ihre Urteile