Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?
Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?
Intelligenz ist da eher weniger zu finden, sonst hätte die FDP irgendwann mal begriffen, dass der schnellste Weg, eine Wahl zu verlieren, unnötige Streitereien und empfundene Unzuverlässlichkeit sind.
Das kann auch im Ausland regelmäßig beobachtet werden. Wenn eine Partei anfängt, sich intern wie Idioten zu benehmen, stürzt sie bei den Wahlen ab.
Das ewige Theater wird wohl so weitergehen und die Wahlergebnisse der FDP werden das widerspiegeln. Hoffentlich sind sie diesmal endgültig weg.
Das ist unschön, aber praktisch nicht zu ändern. Die Abgeordneten sind in ihrer freien Entscheidung durch die Verfassung geschützt. Es ist relativ egal, welcher Fraktion sie angehört, wenn sie für Unionspositionen stimmt.
Ich glaube eher nicht, jedenfalls nicht ganz. Im Strafgesetzbuch der DDR werden die Mordmerkmale, mit denen der Richter argumentierte, nicht so angewendet. Dort gab es Mord auch ohne Heimtücke. Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.
Vielleicht kommt das von §2 (3) StGB und da wurde die bundesdeutsche Morddefinition mit der DDR Strafe (die für Mord mind. 10 Jahre beträgt) vermischt oder es ist irgendeine Regelung aus dem Einigungsvertrag, die ich nicht kenne.