• 0 Posts
  • 12 Comments
Joined 2 years ago
cake
Cake day: September 25th, 2022

help-circle
  • Aber bisher bietet in meinen Augen kein Anbieter eine für die breite Mehrheit der Kunden sinnvolle Lösung an. Den wollte ich alle Nachrichtenquellen mit Paywall auf denen es einzelne interessante Artikel gibt abonnieren, so müsste ich Monat für Monat sehr viel Geld investieren um an die jeweiligen Gesamtangebote zu kommen.

    Da gebe ich dir recht. Ich wäre bereit, einen kleinen Beitrag für das Lesen zu leisten. Aber ein Abo will ich auch nicht eingehen.


  • §51 Urheberrechtsgesetz: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist."

    Kurz um: Screenshot vom gesamten Artikel ist in der Regel nicht zulässig. Punkt 1 erlaubt zwar das Zitat eines Gesamtwerks, es gibt aber immer den Zitatszweck. Heißt: Das Zitat muss einem Zweck dienen. Wenn man also etwas erläutert, kann man mit einem Zitat seine These belegen. Oder man zitiert eine Person, um dessen These zu widerlegen. Aber wie viel Zitat mit dem Zitatszweck gedeckt sind, ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich und kann dir nur ein Rechtsanwalt erklären. Ich bin keiner. Nachlesen kann man diese Infos auch hier: https://www.ferner-alsdorf.de/urheberrecht-das-zitatrecht-nach-§51-urhg-zitierfreiheit-zitatzweck-rechtsanwalt/

    Paywals

    Mich nerven diese auch, aber die Redakteure wollen auch bezahlt werden. Ich persönlich würde begrüßen, wenn man Links hinter einer Paywall dementsprechend deklariert.









  • Jeder mit einem Internetzugang bekommt von seinem Internet Service Provider (ISP) eine IP zugewiesen. Diese kann statisch oder dynamisch sein. Im Privatbereich ist diese in der Regel dynamisch. Diese IP Adresse kannst du als Betreiber einer Website sehen.

    Etwas anders sieht es bei Dual Stack lite aus. Da nutzen mehrere Verbraucher eine öffentliche IP gemeinsam. Liegt daran, dass IPv4 begrenzt ist und die nutzbaren Adressen mittlerweile sehr beschnitten sind. Zudem können viele Dienste noch nicht mit IPv6 umgehen.