In dem ersten Fall geht es um einen Mann, der bei einer Blockade am Hermannplatz in Berlin versucht hat, die Hand eines Aktivisten mit einem Feuerzeug anzuzünden.
Die Formulierung ist aber halt auch nicht ganz fair. Ich vermute, der Fahrer wollte den Kleber mit dem Flamme an-, auf- und ablösen und hat dabei billigenden Verletzungen in Kauf genommen, wenn das nicht sogar die eigentliche, strafgeile Absicht war. Das man eine Hand nicht mit einem Feuerzeug anzünden kann, ist selbst dem letzten Autidioten klar.
Die Formulierung ist aber halt auch nicht ganz fair. Ich vermute, der Fahrer wollte den Kleber mit dem Flamme an-, auf- und ablösen und hat dabei billigenden Verletzungen in Kauf genommen, wenn das nicht sogar die eigentliche, strafgeile Absicht war. Das man eine Hand nicht mit einem Feuerzeug anzünden kann, ist selbst dem letzten Autidioten klar.