Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung der Stadt nun für unzulässig - jedoch nicht wegen der hohen Kosten.

  • Fraqual@lemmy.world
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    1 year ago

    Ich finde 50cm Längenunterschied können sehr entscheidend sein. Das kann der Unterschied zwischen “passt auf den Parkplatz” oder “steht über den Parkplatz raus und blockiert zwei Plätze” sein.