"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Das Gericht geht vom Idealfall aus und der Idealfall sieht halt anders aus als die Realität. Ist halt schwierig. De facto werden Arbeitgeber solche Leute weniger einstellen, das ist unstreitbar. Dagegen könnte im Zweifel geklagt werden, aber in der Absage steht auch nie drin “Wir haben sie wegen ihrer Legasthenie abgelehnt.” sondern irgendein Gedöns von wegen “Wir haben uns für einen anderen Arbeitnehmer entschieden. Wir wünschen ihnen viel Glück bei ihrem weiteren beruflichen Werdegang.”
im konkreten fall steht im zeugnis
“Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet”
, und ich habe da meine skepsis, dass arbeitgeber dies positiv auslegen würden.
Das Gericht geht vom Idealfall aus und der Idealfall sieht halt anders aus als die Realität. Ist halt schwierig. De facto werden Arbeitgeber solche Leute weniger einstellen, das ist unstreitbar. Dagegen könnte im Zweifel geklagt werden, aber in der Absage steht auch nie drin “Wir haben sie wegen ihrer Legasthenie abgelehnt.” sondern irgendein Gedöns von wegen “Wir haben uns für einen anderen Arbeitnehmer entschieden. Wir wünschen ihnen viel Glück bei ihrem weiteren beruflichen Werdegang.”