Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teiwleise aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teiwleise aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Ich persönlich weiß als Laie noch nicht so ganz, wie ich das ganze einordnen soll:
Formell scheint es ja schonmal zu passen, daran sind ja in letzter Zeit schon andere Vorhaben der Regierung gescheitert.
Auch inhaltlich scheint das Gericht dem Innenministerium insoweit zuzustimmen, dass Compact verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet, setzt aber die Meinungs- und Pressefreiheit erstmal höher als den daraus resultierenden Schaden.
Zwei fragen die sich mir stellen:
Hätte es ein alternatives direktes Verbotsverfahren gegeben oder ist das letztlich der einzig korrekte Weg für ein Verbot? Und der Gang über das Gericht ist so vorgesehen, wobei es einen noch extremeren Fall als hier bräuchte, damit das Gericht direkt ablehnt.
Einer der Gründe für die vorläufige Verbotsaufhebung ist ja, dass es auch “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge” und deshalb die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden muss. Auf das Verhältnis und nicht die absolute Zahl der verfassungsfeindlichen Beiträge zu schaun erscheint mir durchaus problematisch. Soll das Compact magazin jetzt einfach mehr Kochrezepte veröffentlichen und dann passt alles? Und bei welchem Verhältnis zwischen verfassungsfeindlich und harmlos wird eine Grenze überschritten? Neun belanglose Artikel pro hetzerischen Beitrag?
Bei der Verhältnisfrage stellt sich mir die Frage wie es mit anderen Medien/Plattformen aussieht, ich schiele da auf Xitter. Da wird ja auch recht viel rechter populistischer Mist unmoderiert zwischen recht harmlosen Gezwiterscher verbreitet.